Schwimmschule Aadorf

AGB

Schwimmschule Aadorf

Karin Metz
Frauenackerstr. 10
8356 Ettenhausen
079 562 95 65
kmetz@bluewin.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Kursanmeldungen
    1. Ihre Kursanmeldung ist telefonisch, per E-Mail oder Post verbindlich.
    2. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Kinder in bereits laufenden Kursen haben Vorrang.
  2. Kurskosten
    1. Die Kurskosten sind mit der Bestätigung fällig und vor Kursbeginn per Bank- oder Postüberweisung zu bezahlen. 
    2. Es werden keine Kursgelder rückerstattet. Es gibt keine Kompensation für versäumte Lektionen Ihrerseits.
    3. Der Hallenbadeintritt ist im Kursgeld nicht inbegriffen.
    4. Kurzfristige Annullationen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt:
      bis 14 Tage vor Kursbeginn: 30 %
      bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 %
      spätere oder gar keine Abmeldung: 100 %
      Es kann eine Ersatzperson gestellt werden.
    5. Im Falle eines unvorhersehbaren Schadens am Bad (Betriebsstörung, Naturgewalt, Pandemie), der eine Absage des Kurses notwendig macht, werden keine Kursgelder zurückerstattet, jedoch eine Kostengutschrift für einen Folgekurs.
  3. Absenzen
    1. Eine versäumte Lektion kann nicht nachgeholt werden. Kann der Schwimmunterricht wegen längerem Ausfall durch Krankheit oder Unfall nicht besucht werden, kann unter Vorweisung des Arztzeugnisses eine Gutschrift für einen Folgekurs gemacht werden.
    2. Bei Krankheit oder Abwesenheit der Kursleitung kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen Leiterin vertreten werden, oder die Lektion kann nach Ablauf des regulären Kurses angehängt werden.
  4. Sicherheit
    1. Für die Sicherheit der Kinder, welche sich vor oder nach der Schwimmlektion um oder im Schwimmbecken aufhalten, trägt die erwachsene Begleitperson die volle Verantwortung.
    2. Der Hallenbadboden ist oft rutschig und gefährlich. Bitte achten Sie, dass Ihre Kinder nicht rennen.
    3. Wird der Hub-Boden verstellt, dürfen sich keine Personen im Wasser aufhalten.
  5. Gesundheit
    1. Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Ihr Kind gesund ist.
    2. Schwimmverbot gilt bei Augen- und Ohrenentzündungen, ansteckende Krankheiten, Durchfall, Läuse, Fieber. Rücksprache mit dem Arzt bei Paukenröhrchen, abklingender Mittelohrenentzündung.
  6. Hygiene
    1. Gründliches Duschen ist vor dem Schwimmen obligatorisch.
    2. Das Hallenbad darf nicht in Strassenkleidung betreten werden.
    3. Esswaren oder Getränke – ausser Wasser – sind im Hallenbad, wie auch in den Garderoben verboten.
  7. Versicherung
    1. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer muss gegen Unfall versichert sein.
    2. Wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder bei Sachschäden.
  8. Fotografieren und Filmen
    1. schwimsport.ch untersagt das Filmen und Fotografieren wegen möglichem Missbrauch im Internet. Nach Absprache mit der Kursleitung und den anderen Kursteilnehmern, kann die eigene Familie kurz fotografiert werden. Filmen ist nicht erlaubt. Ausnahme; die Kursleitung verwendet das Filmmaterial nach Absprache mit allen Kursteilnehmer als Unterrichtsmaterial für Korrekturen des Schwimmstiles.

Ettenhausen, 30.01.2022

Karin Metz